Unsere Konzerte unterliegen ganz regulär dem Jugendschutzgesetz im Sinne von Konzertveranstaltungen (nicht Tanzveranstaltungen).
Kinder unter 6 Jahren dürfen – auch in Begleitung – in der Regel keine Konzerte besuchen.
Kinder zwischen 6 und unter 14 Jahren dürfen in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ein Konzert besuchen.
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Konzerte alleine besuchen.
Keine Gewähr für diese Angaben. Behördlich angeordnete Abweichungen auf lokaler Ebene sind möglich. Bitte informiert Euch vor dem Ticket-Kauf.
Diese Regelung stellt keine Alters-Empfehlung dar. Nicht alle Konzerte sind für jedes Kind oder jeden Jugendlichen geeignet, nicht jedes Konzert ist eine kindgerechte Veranstaltung. Musikdarbietungen können sich bei Songtexten, Bühnenshows, Publikum oder Lautstärke sehr stark unterscheiden und könnten auf Kinder und Jugendliche verstörend wirken.
Setzt Euch als Eltern im Vorfeld mit STAHLZEIT auseinander. Informiert Euch gemeinsam mit Eurem Kind über die Inhalte des geplanten Konzertes.
Auf Grund der hohen Lautstärke empfiehlt es sich unbedingt, Eurem Kind Gehörschutz mitzugeben.